Monika Kohler • 6. Oktober 2024
Newsletter Oktober 2024
- Neue MwSt.-Bestimmung beim Ort der Dienstleistung ab 1. Jan. 2025 -
- Die Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht -
- Rückstellungen für nicht bezogene Ferien sind steuerlich nicht abziehbar -
- Auch IV-Rentner können die Altersrente aufschieben -
- Die Beauftragung eines Treuhänders entbindet nicht von der Pflicht, die Steuererklärung auf ihre Richtigkeit zu prüfen -
- Was ist eine Zwischendividende? -
- Die Anfechtung des Anfangsmietzinses -
- Nutzniessung oder Wohnrecht?
Newsletter Oktober 2024 von Kohler Treuhand & Consulting