Monika Kohler • 30. März 2024
Newsletter April 2024
- Neues Aktienrecht: Prüfung durch einen Revisor bei Kapitalverlust -
- Schuldner müssen nicht dreimal gemahnt werden -
- Keine Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben -
- und Anspruch auf Sozialhilfeleistungen -
- Müssen Teilzeit-Mitarbeitende Feiertage kompensieren? -
- Wie geht das mit der Kapitalrückzahlung? -
- Liegenschaften und Erbengemeinschaften: das muss beachtet werden -
- Der Verzicht auf eine Nutzniessung gilt als Schenkung
Newsletter April 2024 von Kohler Treuhand & Consulting